Hausärztliche Versorgung

Außerklinische Intensivpflege/AKI (Verordnung)

Bei Menschen, die künstlich beatmet werden oder die eine Trachealkanüle haben, kann es jederzeit zu lebensbedrohlichen Situationen kommen. Die dauerhafte Anwesenheit einer geeigneten Pflegefachkraft ist deshalb erforderlich.

Die außerklinische Intensivpflege wird als eine eigenständige Leistung bewertet (§ 37c SGB V).

Grundlage für die Verordnung ist die Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Bei der Verordnung muss eine Erhebung des Entwöhnungspotenzials vorliegen und ein Behandlungsplan erstellt werden. Die für die Verordnung erforderliche besondere Qualifikation ist in unserer Praxis vorhanden. Somit ist es uns möglich, AKI-Patienten hausärztlich zu betreuen.

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