Medizinische Begutachtung

Unsere Praxis verfügt über die Qualifikation Medizinische Begutachtung nach den Anforderungen der Landesärztekammer. Dr. H. Wunderle hat eine langjährige Erfahrung als Medizinischer Sachverständiger.

Die Erstellung von qualifizierten Gutachten erfolgt für Gerichte, Rentenversicherung und Versicherungen als Finaliäts- (Zustand) oder Kausalitätsgutachten (Ursächliche Zusammenhänge) bei entsprechenden Erkrankungen oder Gesundheitsstörungen der Inneren Medizin.

Ein Gutachten wird erforderlich, wenn bei Gerichten, Rechtsanwälten, Versicherungen und Betroffenen Zweifel bestehen bei Einstufung oder Forderungen nach

  • Feststellung auf Anspruch von Rente
  • Einstufung nach dem Schwerbeschädigtenrecht
  • Leistungen der privaten Krankenversicherung
  • Leistungen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung und Lebensversicherung
  • Leistungen der Haftpflichtvesicherung

Kriterien eines validen Gutachtens sind

  • Objektive Darstellung von Erkrankung und/oder Schädigung des Betroffenen nach Aktenlage und persönlicher Untersuchung durch den Sachverständigen
  • Berücksichtigung ursächlicher Zusammenhänge
  • Berücksichtigung der wissenschaftlichen Leitlinien ('state of art')
  • Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten
  • Darstellung in allgemein verständlicher Sprache, die das Gutachten nachvollziehbar macht für Betroffene, Juristen und Gerichte
  • Unabhängigkeit des medizinischen Sachverständigen

Verkehrsmedizinische Begutachtung:

Eine verkehrsmedizinische Begutachtung nach FeV (Fahrerlaubnisverordnung) wird notwendig, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahrtauglichkeit des Betroffenen hat.

Betroffene können nach Aufforderung der Behörde zur Erstellung eines Verkehrsmedizinischen Gutachtens sich für einen Gutachter entscheiden, der bei der Behörde gelistet ist.

Kriterien eines validen Gutachtens sind

  • Objektive Darstellung von Erkrankung und/oder Schädigung des Betroffenen nach Aktenlage und persönlicher Untersuchung durch den Sachverständigen
  • Berücksichtigung der wissenschaftlichen Leitlinien ('state of art')
  • Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten
  • Darstellung in allgemein verständlicher Sprache, die das Gutachten nachvollziehbar macht für Betroffene, Juristen und Gerichte
  • Unabhängigkeit des medizinischen Sachverständigen

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